Regelungsvorhaben

Vereinheitlichung des Seelotswesens in Norddeutschland

Angegeben von:
ROSTOCK PORT GmbH (R003703) am 05.06.2024

Beschreibung:
Basis für die Tarifgestaltung des deutschen Seelotswesens ist das Seelotsgesetz (SeelG). In ihm findet das historisch gewachsene Lotssystem mit seinen ausgeprägten regionalen Eigenheiten Eingang. Gemäß § 45 SeeLG unterteilen sich die Lotstarife in Lotsgeld und Lotsabgabe, um die Gesamtkosten für das deutsche Lotswesen abzudecken. Zur Stärkung des Hafen- und Wirtschaftsstandorts Rostock sollte eine Vereinheitlichung der Lotsabgaben in Norddeutschland erfolgen, da immer noch eine Ungleichverteilung zwischen Ost und West herrscht.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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