Regelungsvorhaben

rechtssichers Abweichen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik im Bauvertragsrecht

Angegeben von:
Bundesingenieurkammer (R001466) am 04.06.2024

Beschreibung:
Vereinfachung des Bauvertragsrechts durch erleichterte und rechtssichere Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik ("Gebäudetyp e")

Betroffene Interessenbereiche (8)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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