Regelungsvorhaben

Beibehaltung des § 51 SGB IX als gesetzlichen Auftrag für Berufsbildungswerke.

Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e. V. (BAG BBW) (R003889) am 03.06.2024

Beschreibung:
Berufsbildungswerke haben als Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation einen gesetzlichen Auftrag, der in § 51 SGB festgeschrieben ist. Diesen Auftrag gilt es zu erhalten.

Betroffene Interessenbereiche (7)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2405270015 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 06.05.2024 an:

      • Bundesregierung

    • Versendet am 15.05.2024 an:

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