Regelungsvorhaben
Beibehaltung des § 51 SGB IX als gesetzlichen Auftrag für Berufsbildungswerke.
Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e. V. (BAG BBW) (R003889)
am
03.06.2024
Beschreibung:
Berufsbildungswerke haben als Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation einen gesetzlichen Auftrag, der in § 51 SGB festgeschrieben ist. Diesen Auftrag gilt es zu erhalten.
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Versendet am 15.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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