Regelungsvorhaben

Nichteinführung eines neuen § 246e BauGB. BauGB so ändern, dass es zukunftsfest ist und gemeinwohlorientierte Bodenpolitik stärkt

Angegeben von:
Bundesarchitektenkammer e.V. (R002429) am 03.06.2024

Beschreibung:
Das BauGB soll den Zielen der Leipzig-Charta folgen und eine gerechte, blau-grüne und produktive Stadtentwicklung mit Leitsätzen für eine integrative und transformative Flächenplanung ermöglichen. Die BauGB-Novelle muss klare Steuerungs-möglichkeiten für kommunales Handeln bieten. Vor allem müssen die Instrumente einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik gestärkt werden. Der Umgang mit veralteten Bebauungsplänen muss erleichtert werden. Die Einführung des § 246e BauGB ist zu verhindern

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13091 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2408160006 (PDF - 21 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 16.08.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

Nach oben blättern