Regelungsvorhaben
Nichteinführung eines neuen § 246e BauGB. BauGB so ändern, dass es zukunftsfest ist und gemeinwohlorientierte Bodenpolitik stärkt
Angegeben von:
Bundesarchitektenkammer e.V. (R002429)
am
03.06.2024
Beschreibung:
Das BauGB soll den Zielen der Leipzig-Charta folgen und eine gerechte, blau-grüne und produktive Stadtentwicklung mit Leitsätzen für eine integrative und transformative Flächenplanung ermöglichen.
Die BauGB-Novelle muss klare Steuerungs-möglichkeiten für kommunales Handeln bieten. Vor allem müssen die Instrumente einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik gestärkt werden. Der Umgang mit veralteten Bebauungsplänen muss erleichtert werden. Die Einführung des § 246e BauGB ist zu verhindern
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13091 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Ländlicher Raum [alle RV hierzu]
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
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SG2408160006 (PDF - 21 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 16.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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