Regelungsvorhaben

Beibehaltung und Stärkung des in § 97 Abs. 4 GWB geregelten Losgrundsatzes

Angegeben von:
Bundesarchitektenkammer e.V. (R002429) am 03.06.2024

Beschreibung:
Eine flächendeckende, undifferenzierte Quasi-Abschaffung der mittelstandsfreundlichen Vergabe lehnen wir mit aller Entschiedenheit ab. Jedenfalls im Bereich Planen und Bauens muss der Losgrundsatz nicht nur beibehalten, sondern vielmehr gestärkt werde. Dies gilt insbesondere, soweit Gesamtvergaben sowohl die Planung als auch das Bauen erfassen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass es beim Planen und Bauen beim bewährten Prinzip der losweisen Vergabe bleibt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 380/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (3)

  1. SG2502140007 (PDF - 9 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 01.11.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

  2. SG2502140008 (PDF - 21 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 16.08.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

  3. SG2509120003 (PDF - 11 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 28.07.2025 an:

      • Bundesregierung

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