Regelungsvorhaben
Der Verein hat als Ziel die Entwicklung eines Berufsbildes FMA-DGSV
Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung DGSV e.V. (R000013)
am
03.06.2024
Beschreibung:
Aktuell ist der Beruf für Personen der Aufbereitung von Medizinprodukten nicht gesetzlich geregelt. Es finden sich lediglich Hinweise in der aktuellen Medizinproduktebetreiberverordnung: §8 Absatz 7 Der Betreiber darf mit der Aufbereitung nur Personen, Betriebe oder Einrichtungen beauftragen,
die selbst oder deren Beschäftigte, die die Aufbereitung durchführen, die Voraussetzungen nach § 5
hinsichtlich der Aufbereitung des jeweiligen Medizinproduktes erfüllen. Sofern die beauftragte Person
oder die Beschäftigten des beauftragten Betriebs oder der beauftragten Einrichtung nicht über eine nach § 5 erforderliche Ausbildung verfügen, kann für den Nachweis der aktuellen Kenntnis die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsmaßnahmen berücksichtigt werden.
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu]