Regelungsvorhaben

Der Verein hat als Ziel die Entwicklung eines Berufsbildes FMA-DGSV

Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung DGSV e.V. (R000013) am 03.06.2024

Beschreibung:
Aktuell ist der Beruf für Personen der Aufbereitung von Medizinprodukten nicht gesetzlich geregelt. Es finden sich lediglich Hinweise in der aktuellen Medizinproduktebetreiberverordnung: §8 Absatz 7 Der Betreiber darf mit der Aufbereitung nur Personen, Betriebe oder Einrichtungen beauftragen, die selbst oder deren Beschäftigte, die die Aufbereitung durchführen, die Voraussetzungen nach § 5 hinsichtlich der Aufbereitung des jeweiligen Medizinproduktes erfüllen. Sofern die beauftragte Person oder die Beschäftigten des beauftragten Betriebs oder der beauftragten Einrichtung nicht über eine nach § 5 erforderliche Ausbildung verfügen, kann für den Nachweis der aktuellen Kenntnis die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsmaßnahmen berücksichtigt werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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