Regelungsvorhaben

Muster-Holzbaurichtlinie (MHolzBauRL) Novellierung Fassung vom 18.09.2023

Angegeben von:
DAPB | Deutsche Agentur für Politikberatung GmbH (R002589) am 02.06.2024

Beschreibung:
Die Muster-Holzbaurichtlinie regelt das Bauen von Holzgebäuden und hat entsprechende Vorgaben für die Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten. Sie gelten als Technische Regeln, was die Anwendung bzw. den Holzbau im mehrgeschosssigen Bereich aktuell erschwert. Die Entwurf vom 18.09.2023 wird gerade überarbeitet. Die Muster-Holzbaurichtlinie regelt hochfeuerhemmende Bauteile nach § 26 Abs. 2 Satz 2 Nummer 3 der Musterbauordnung sowie abweichend hochfeuerhemmende und abweichend feuerbeständige Bauteile im Sinne von § 26 Abs. 2 Satz 4 der Musterbauordnung. Feuerwiderstandsfähige Bauteile nach dieser Richtlinie sind mit brandschutztechnisch wirksamer Bekleidung (Brandschutzbekleidung) nach Abschnitt 3.4 und soweit erforderlich mit Dämmstoffen nach Abschnitt 3.3 auszuführen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/14261 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (Bau-Turbo-Gesetz)

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (20. WP) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

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