Regelungsvorhaben
Muster-Holzbaurichtlinie (MHolzBauRL) Novellierung Fassung vom 18.09.2023
Angegeben von:
DAPB | Deutsche Agentur für Politikberatung GmbH (R002589)
am
02.06.2024
Beschreibung:
Die Muster-Holzbaurichtlinie regelt das Bauen von Holzgebäuden und hat entsprechende Vorgaben für die Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten. Sie gelten als Technische Regeln, was die Anwendung bzw. den Holzbau im mehrgeschosssigen Bereich aktuell erschwert. Die Entwurf vom 18.09.2023 wird gerade überarbeitet.
Die Muster-Holzbaurichtlinie regelt hochfeuerhemmende Bauteile nach § 26 Abs. 2 Satz 2 Nummer 3 der
Musterbauordnung sowie abweichend hochfeuerhemmende und abweichend
feuerbeständige Bauteile im Sinne von § 26 Abs. 2 Satz 4 der Musterbauordnung.
Feuerwiderstandsfähige Bauteile nach dieser Richtlinie sind mit brandschutztechnisch
wirksamer Bekleidung (Brandschutzbekleidung) nach Abschnitt 3.4 und soweit erforderlich mit
Dämmstoffen nach Abschnitt 3.3 auszuführen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.11.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]