Regelungsvorhaben

Erhöhung des Fixums in der Arzneimittelpreisverordnung einschl. regelmäßiger Anpassungen

Angegeben von:
Apothekerverband Nordrhein e.V. (R003102) am 31.05.2024

Beschreibung:
Das in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegte „Fixum“ (derzeit: 8,35 € netto) muss auf 12,00 Euro erhöht werden. Dieses Fixum muss durch einen regelhaften Mechanismus jährlich an die Kostenentwicklung angepasst werden, ohne dass es gesonderter Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers bedarf.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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