Regelungsvorhaben
Erhöhung des Fixums in der Arzneimittelpreisverordnung einschl. regelmäßiger Anpassungen
Angegeben von:
Apothekerverband Nordrhein e.V. (R003102)
am
31.05.2024
Beschreibung:
Das in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegte „Fixum“ (derzeit: 8,35 € netto) muss auf 12,00 Euro erhöht werden. Dieses Fixum muss durch einen regelhaften Mechanismus jährlich an die Kostenentwicklung angepasst werden, ohne dass es gesonderter Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers bedarf.
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]