Regelungsvorhaben
§ 45 a/b SGB XI - Bundesweit einheitliche Anerkennung von Senioren-Assistent:innen
Angegeben von:
Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V. (R005595)
am
30.05.2024
Beschreibung:
Die BdSAD setzt sich dafür ein, dass es bundeseinheitlich einheitliche Regelungen gibt, damit Senioren-Assistenten mit einer mindestens 120-stündigen Weiterbildung (z.B. nach dem Plöner Modell) in allen Bundesländern Leistungen mit den Pflegekassen nach § 45 a/b SGB XI abrechnen können. Es soll erreicht werden, dass es einheitliche Länderverordnungen in allen 16 Bundesländern gibt. Honorare sollen sich an den durchschnittlichen Sätzen von lokal ansässigen Pflegediensten richten.
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]