Regelungsvorhaben

§ 45 a/b SGB XI - Bundesweit einheitliche Anerkennung von Senioren-Assistent:innen

Angegeben von:
Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V. (R005595) am 30.05.2024

Beschreibung:
Die BdSAD setzt sich dafür ein, dass es bundeseinheitlich einheitliche Regelungen gibt, damit Senioren-Assistenten mit einer mindestens 120-stündigen Weiterbildung (z.B. nach dem Plöner Modell) in allen Bundesländern Leistungen mit den Pflegekassen nach § 45 a/b SGB XI abrechnen können. Es soll erreicht werden, dass es einheitliche Länderverordnungen in allen 16 Bundesländern gibt. Honorare sollen sich an den durchschnittlichen Sätzen von lokal ansässigen Pflegediensten richten.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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