Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Entsorgung zertifiziert industriell kompostierbarer Bioabfallbeutel über die Biotonne weiterhin ermöglichen

Angegeben von:
Initiative natürliche Kreislaufwirtschaft e.V. (R003444) am 27.05.2024

Beschreibung:
Zertifiziert kompostierbare Bioabfall-Sammelbeutel sollen weiterhin über die Biotonne in Deutschland entsorgt werden dürfen. Ein bundeseinheitliches Design zur Wiedererkennung (Anhang 5 der Bioabfallverordnung) ist dabei verpflichtend, ebenso wie eine Zusatz-Zertifizierung über den Abbau in 6 Wochen. Alle Sammelhilfen sollten im Gesetzestext gleichrangig behandelt werden. Daher wird eine verpflichtende Zertifizierung aller Bioabfall-Sammelhilfen nach gleichen Regeln (same level playing field) gefordert. Desweiteren muss bei einer Novellierung der BioAbfV gewährleistet sein, dass die zukünftig verpflichtend industriell kompostierbaren Anwendungen nach den Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zusammen mit Lebensmittelabfällen über die Bioabfallsammlung entsorgt werden dürfen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

  • Abfallwirtschaft

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406180134 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 23.05.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

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