Regelungsvorhaben
Novellierung der Bioabfallverordnung (BioAbfV)
Angegeben von:
Initiative natürliche Kreislaufwirtschaft e.V. (R003444)
am
27.05.2024
Beschreibung:
Die INAK e.V. begrüßt, dass zertifiziert kompostierbare Bioabfall-Sammelbeutel weiterhin über die Biotonne in Deutschland entsorgt werden dürfen und ein bundeseinheitliches Design zur Wiedererkennung mit dem Anhang 5 geschaffen wurde.
Kritisch wird dabei gesehen, dass nicht alle Sammelhilfen im Gesetzestext gleichrangig behandelt wurden. Daher wird eine verpflichtende Zertifizierung aller Bioabfall-Sammelhilfen nach gleichen Regeln (same level playing field) gefordert.
Desweiteren muss bei einer Novellierung der BioAbfV gewährleistet sein, dass die zukünftig verpflichtend industriell kompostierbaren Anwendungen nach den Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zusammen mit Lebensmittelabfällen über die Bioabfallsammlung
entsorgt werden dürfen.
- Abfallwirtschaft
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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