Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Novellierung der Bioabfallverordnung (BioAbfV)

Angegeben von:
Initiative natürliche Kreislaufwirtschaft e.V. (R003444) am 27.05.2024

Beschreibung:
Die INAK e.V. begrüßt, dass zertifiziert kompostierbare Bioabfall-Sammelbeutel weiterhin über die Biotonne in Deutschland entsorgt werden dürfen und ein bundeseinheitliches Design zur Wiedererkennung mit dem Anhang 5 geschaffen wurde. Kritisch wird dabei gesehen, dass nicht alle Sammelhilfen im Gesetzestext gleichrangig behandelt wurden. Daher wird eine verpflichtende Zertifizierung aller Bioabfall-Sammelhilfen nach gleichen Regeln (same level playing field) gefordert. Desweiteren muss bei einer Novellierung der BioAbfV gewährleistet sein, dass die zukünftig verpflichtend industriell kompostierbaren Anwendungen nach den Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zusammen mit Lebensmittelabfällen über die Bioabfallsammlung entsorgt werden dürfen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

  • Abfallwirtschaft

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406180134 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 23.05.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

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