Regelungsvorhaben
Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen, Betriebssicherheitsverordnung
Angegeben von:
TÜV SÜD AG (R003131)
am
27.05.2024
Beschreibung:
Dieses Gesetz gilt für die Errichtung, die Änderung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Es dient dazu, beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und anderer Personen zu gewährleisten, die sich im Gefahrenbereich einer solchen Anlage befinden.
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]