Regelungsvorhaben

Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen, Betriebssicherheitsverordnung

Angegeben von:
TÜV SÜD AG (R003131) am 27.05.2024

Beschreibung:
Dieses Gesetz gilt für die Errichtung, die Änderung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Es dient dazu, beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und anderer Personen zu gewährleisten, die sich im Gefahrenbereich einer solchen Anlage befinden.

Betroffene Interessenbereiche (15)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern