Regelungsvorhaben
Plattformarbeit: Zusammenarbeit mit selbständigen Handelsvertretern
Angegeben von:
Vorwerk SE & Co. KG (R005625)
am
23.05.2024
Beschreibung:
Das Handelsvertreterrecht muss von der Umsetzung der EU Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit unberührt bleiben. Die Überführung in nationales Recht darf eine Zusammenarbeit mit Handelsvertretern nicht de facto unmöglich machen.
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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