Regelungsvorhaben
Sportfördergesetz: echte Unabhängigkeit der Spitzensportagentur, weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit für die Verbände
Angegeben von:
Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) (R003510)
am
23.05.2024
Beschreibung:
Das Sportfördergesetz des Bundes soll erstmalig die Sportförderung als Bundesaufgabe normieren und zudem die Förderung und Steuerung in die Hände einer unabhängigen Sportagentur legen. Der DOSB wirkt darauf hin, dass die zwischen BMI und DOSB im "Feinkonzept zur Nachsteuerung und Optimierung der Förderung des Leistungs- und Spitzensports in Deutschland" gefunden Vereinbarungen zur Ausgestaltung von Sportagentur und Sportfördergesetz im Gesetz umgesetzt werden.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD wurde die Fortführung der Spitzensportreform auf Basis der bisherigen Arbeiten angekündigt. Der von der Bundesregierung vorgelegte Referentenentwurf fällt hinter die Vereinbarungen es Feinkonzeptes zurück. Der DOSB wirkt auf die nötigen Verbesserungen hin.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz) Datum des Referentenentwurfs: 28.10.2025 Federführendes Ministerium: Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle RV hierzu]
- Breitensport [alle RV hierzu]
- Profisport [alle RV hierzu]