Regelungsvorhaben
Sicherung der Wahlfreiheit bei mit neuen genomischen Techniken hergestellten Pflanzen
Angegeben von:
Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (R002848)
am
22.05.2024
Beschreibung:
Beeinflussung der Meinung der Bundesregierung zur Haltung im EU-Gesetzgebungsverfahren zur Regelung von Pflanzen, die mit sogenannter neuer Gentechnik (NGT) hergestellt wurden. Auch für NGT der Kategorie 1 soll eine Kennzeichnung entlang der gesamten Herstellungskette aufrechterhalten werden. Für alle NGT sollen verbindliche Koexistenzmaßnahmen verankert werden. Bei Antragsstellung auf Import- oder Anbauzulassung für NGT soll der Antragsteller verpflichtet werden ein Nachweisverfahren, Referenzmaterial und Detailinformationen über die genetische Veränderung bereit zu stellen. Nur so kann die Wahlfreiheit für Unternehmen und Verbraucher:innen gesichert werden.
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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SG2506190037 (PDF - 61 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 14.01.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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