Regelungsvorhaben
Sicherung der Wahlfreiheit bei mit neuen genomischen Techniken hergestellten Pflanzen
Angegeben von:
Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (R002848)
am
22.05.2024
Beschreibung:
Beeinflussung der Meinung der Bundesregierung zur Haltung im EU-Gesetzgebungsverfahren zur Regelung von Pflanzen, die mit sogenannter neuer Gentechnik (NGT) hergestellt wurden. Auch für NGT der Kategorie 1 soll eine Kennzeichnung entlang der gesamten Herstellungskette aufrechterhalten werden. Für alle NGT sollen verbindliche Koexistenzmaßnahmen verankert werden. Bei Antragsstellung auf Import- oder Anbauzulassung für NGT soll der Antragsteller verpflichtet werden ein Nachweisverfahren, Referenzmaterial und Detailinformationen über die genetische Veränderung bereit zu stellen. Nur so kann die Wahlfreiheit für Unternehmen und Verbraucher:innen gesichert werden.
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]