Regelungsvorhaben

Gebäudeenergiegesetz

Aktiv vom 22.05.2024 bis 04.02.2025

Angegeben von:
Vonovia SE (R001894) am 22.05.2024

Beschreibung:
Das Gesetz ist im Sinne der Technologieneutralität anzupassen. Modifizierung der 65%-Verpflichtung in diesem Segment, da diese zum Einbau sehr kostenintensiver Technologien zwingt. Für Neubauten soll ab 2030 das Konzept der „Null-Emissions-Gebäude“ gelten, bei dem Gebäude keine/minimale Treibhausgasemissionen verursachen und den Energiebedarf aus Erneuerbaren decken. Die Bewertung von Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Primärenergiefaktor von 0 soll dessen Klimafreundlichkeit unterstreichen. Für sanierte Altbauten wird ein „ZEB-ready“-Standard vorgeschlagen, der Gebäude auf den Einsatz moderner Heiztechnologien vorbereitet und als energieeffizient einstuft. Verpflichtende Lebenszyklusanalyse, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu erfassen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (7)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (3)

  1. SG2410020021 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2412190062 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 20.09.2024 an:

  3. SG2412190063 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 20.09.2024 an:

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