Regelungsvorhaben

Abschaffung der einseitigen Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierungspflicht

Angegeben von:
rehaVital Gesundheitsservice GmbH (R003954) am 21.05.2024

Beschreibung:
Ziel ist es die im Zusammenhang mit dem ALBVVG im Jahre 2023 durch Einfügung des Absatzes 1b in § 126 SGB V erfolgte einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierungspflicht für sog. "apothekenübliche" Hilfsmittel aufgrund des Verstoßes gegen die Wettbewerbsgleichheit wieder abzuschaffen und damit einheitliche Rahmenbedingungen für alle Hilfsmittelleistungserbringer sowie ein einheitliche Qualitätssicherung in der Hilfsmittelversorgung wieder herzustellen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406040036 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

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