Regelungsvorhaben
Abschaffung der einseitigen Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierungspflicht
Angegeben von:
rehaVital Gesundheitsservice GmbH (R003954)
am
21.05.2024
Beschreibung:
Ziel ist es die im Zusammenhang mit dem ALBVVG im Jahre 2023 durch Einfügung des Absatzes 1b in § 126 SGB V erfolgte einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierungspflicht für sog. "apothekenübliche" Hilfsmittel aufgrund des Verstoßes gegen die Wettbewerbsgleichheit wieder abzuschaffen und damit einheitliche Rahmenbedingungen für alle Hilfsmittelleistungserbringer sowie ein einheitliche Qualitätssicherung in der Hilfsmittelversorgung wieder herzustellen.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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