Regelungsvorhaben
Keine Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern, Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation
Angegeben von:
Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) (R001793)
am
17.05.2024
Beschreibung:
Will man die bisher bewährte Praxis in gesetzliche Regelungen in der Strafprozessordnung umsetzen, ist es entscheidend, das Interesse an Transparenz und Überprüfbarkeit mit dem Gebot einer effektiven Strafverfolgung und dem damit verbundenen Bedürfnis an Geheimhaltung in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Es gilt darauf zu achten, die Aufklärung gerade schwerwiegender Delikte nicht unnötig zu erschweren oder sogar zum Erliegen zu bringen. Dieses Verständnis liegt nicht jeder Regelung des Referentenentwurfs zugrunde. Insbesondere stellt er realitätsferne Anforderungen an Vertrauenspersonen und schafft Risiken, die ihren Einsatz erschweren oder gar gefährden können. Einer gesetzlichen Regelung bedarf es bereits dem Grunde nach nicht.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 19.12.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]