Regelungsvorhaben

Berücksichtigung des Erziehungsaufwands im Beitragsrecht der Pflegeversicherung

Angegeben von:
evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. (R001440) am 17.05.2024

Beschreibung:
Auch bei mehr als fünf Kindern sollte jedes weitere Kind zu einer Beitragsentlastung führen. Da die Folgen der Erwerbsreduktion zugunsten der Kindererziehung ein Leben lang nachwirken, sollten differenzierten Beitragsabschläge pro Kind lebenslang gewährt werden. Da der generative Beitrag der Kindererziehung auch über seine Rolle im System der sozialen Pflegeversicherung hinaus im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, sollte die vom BVerfG geforderte Beitragssatzdifferenzierung nach Kinderzahl aus Steuermitteln finanziert werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/6544 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege - (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG)

Betroffene Interessenbereiche (2)

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