Regelungsvorhaben
Berücksichtigung des Erziehungsaufwands im Beitragsrecht der Pflegeversicherung
Angegeben von:
evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. (R001440)
am
17.05.2024
Beschreibung:
Auch bei mehr als fünf Kindern sollte jedes weitere Kind zu einer
Beitragsentlastung führen.
Da die Folgen der Erwerbsreduktion zugunsten der Kindererziehung ein Leben lang nachwirken, sollten differenzierten Beitragsabschläge pro Kind lebenslang gewährt werden.
Da der generative Beitrag der Kindererziehung auch über seine Rolle im System der sozialen
Pflegeversicherung hinaus im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, sollte die vom
BVerfG geforderte Beitragssatzdifferenzierung nach Kinderzahl aus Steuermitteln finanziert werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/6544 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege - (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG)
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]