Regelungsvorhaben
Ablehnung des Kabinettsentwurfs zum Apotheken-Reformgesetz ApoRG
Angegeben von:
Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. (R000628)
am
16.05.2024
Beschreibung:
Veränderungen bei Vorgaben zur Apothekenstruktur (mehr Filialen/Zweigapotheken, Apothekenfilialen können von PTAs geleitet werden ohne dass ein Apotheker*in vor Ort sein muß), Einführung von Telepharmazie, Veränderung in der Apothekervergütung (nur Umverteilung zwischen Fixzuschlag und preisabhängigem Aufschlag und Rückführung des Krankenkassenabschlags auf das Niveau von vor 2023, Wiedereinführung von Skontiregelungen und künftige Honorarverhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband) .
Wir wehren uns gegen das Vorhaben, dass Apotheken künftig auch betrieben werden dürfen, ohne dass ein Apotheker*in vor Ort ist, weil damit die Qualität der Arzneimittelversorgung maßgeblich beeinträchtigt wird. Keine Umverteilung anstelle einer Erhöhung des Honorars
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Referentenentwurf:
Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 14.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]