Regelungsvorhaben
Serienzulassung und Sondergenehmigung für umgerüstete BZ-Lkw mit Überlängen
Angegeben von:
Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. (R002003)
am
16.05.2024
Beschreibung:
Aktuell erhalten Brennstoffzellen-Lkw aufgrund der technisch bedingten Überschreitung der maximal zulässigen Gesamtlänge um bis zu 900 mm (bei Verwendung von Standardcontainer) nur eine Einzeltypenzulassung. Für einen Markthochlauf der Fahrzeuge ist daher eine Änderung des § 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), im Sinne der Gründe zur Verordnung EU 2019/1892, in Bezug auf die Gesamtlänge erforderlich. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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