Regelungsvorhaben

Einsatz digitaler Anwendungen in der häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen

Angegeben von:
Bundesverband Hausnotruf e.V. (R001017) am 15.05.2024

Beschreibung:
Der Bundesverband Hausnotruf e.V. engagiert sich dafür, dass digitale Anwendungen in der häuslichen Versorgung Pflegebedürftiger als Leistungen des SGB XI eingesetzt und abgerechnet werden können, um die Funktionalität des Hausnotrufs sinnvoll zu ergänzen. Dazu sollen die geltenden Regelungen für digitale Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI und für Digitale Pflegeanwendungen nach § 40a SGB XI angepasst und vereinfacht werden sowie bürokratische Hürden abgebaut werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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