Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Pflegekompetenzgesetz

Angegeben von:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (R001591) am 15.05.2024

Beschreibung:
Mit dem Pflegekompetenzgesetz soll die Pflege zusätzliche Aufgaben (Heilkundeübertragung) erhalten. In einem ersten Schritt werden drei Module (Demenz, Wundversorgung und Diabetes) eingeführt, die im Rahmen der (akademischen) Pflegeausbildung erworben werden können. Auch für Bestandsbeschäftigte soll es Lösungen geben. Des Weiteren ist geplant, eine berufsständische Vertretung der Pflege auf Bundesebene (z.B. Bundespflegekammer) einzurichten, die u.a. für die Muster-Weiterbildungsordnung und Berufsordnung zuständig sein soll. Aus Sicht der DKG ist die vorgesehene Aufwertung der Pflege zu begrüßen. Wir fordern und fördern schon seit langer Zeit Delegation und Substitution von ärztlichen Aufgaben auf die Pflege.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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