Regelungsvorhaben

Änderung des Pflegepersonalgesetzes, um die Heilkundeübertragung an Pflegepersonal krankenhauskonforme umzusetzen.

Angegeben von:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (R001591) am 15.05.2024

Beschreibung:
Mit dem Pflegekompetenzgesetz soll die Pflege zusätzliche Aufgaben (Heilkundeübertragung) erhalten, auch bereits im Rahmen der Pflegeausbildung. Auch für Bestandsbeschäftigte soll es Lösungen geben. Des Weiteren ist geplant, eine berufsständische Vertretung der Pflege auf Bundesebene (z.B. Bundespflegekammer) einzurichten, die u.a. für die Muster-Weiterbildungsordnung und Berufsordnung zuständig sein soll. Aus Sicht der DKG ist die vorgesehene Aufwertung der Pflege zu begrüßen. Wir fordern und fördern schon seit langer Zeit Delegation und Substitution von ärztlichen Aufgaben auf die Pflege. Die DKG wird im Rahmen ihrer Interessenvertretung sicherzustellen versuchen, die krankenhauskonforme Umsetzung der Heilkundeübertragung sicherzustellen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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