Regelungsvorhaben
Klarstellung der Rechtsträger zu Anwendung des § 21k LuftVO - UAS Betrieb durch Behörden und Organisatione
Angegeben von:
UAV DACH e.V. - Verband für unbemannte Luftfahrt (R000595)
am
13.05.2024
Beschreibung:
Präzisierung der Anwendung des § 21k LuftVO Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und Eingrenzung der unter dem Begriff Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, die diese Privilegien anwenden dürfen.
- Luft- und Raumfahrt [alle RV hierzu]