Regelungsvorhaben

Klarstellung der Rechtsträger zu Anwendung des § 21k LuftVO - UAS Betrieb durch Behörden und Organisatione

Angegeben von:
UAV DACH e.V. - Verband für unbemannte Luftfahrt (R000595) am 13.05.2024

Beschreibung:
Präzisierung der Anwendung des § 21k LuftVO Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und Eingrenzung der unter dem Begriff Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, die diese Privilegien anwenden dürfen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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