Regelungsvorhaben
§ 18 Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen
Angegeben von:
UAV DACH e.V. - Verband für unbemannte Luftfahrt (R000595)
am
13.05.2024
Beschreibung:
Novellierung und Anpassung des § 18 LuftVO Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen auf die Tatsache, dass Unbemannte Luftfahrzeuge immer Außenstarts und Außenlandungen wahrnehmen müssen und von der Flugplatzplficht keinen Gebrauch machen dürfen - Abbau von Widersprüchen in der LuftVO
- Luft- und Raumfahrt [alle RV hierzu]