Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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§ 18 Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen

Angegeben von:
UAV DACH e.V. - Verband für unbemannte Luftfahrt (R000595) am 13.05.2024

Beschreibung:
Novellierung und Anpassung des § 18 LuftVO Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen auf die Tatsache, dass Unbemannte Luftfahrzeuge immer Außenstarts und Außenlandungen wahrnehmen müssen und von der Flugplatzplficht keinen Gebrauch machen dürfen - Abbau von Widersprüchen in der LuftVO

Betroffene Interessenbereiche (1)

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