Regelungsvorhaben
Änderungen am Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG)
Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern (R003000)
am
06.05.2024
Beschreibung:
Es muss eine Altersgrenze von 25 Jahren für den Zugang zum Validierungsverfahren in das Gesetz aufgenommen werden. Weiterhin ist eine Verschiebung des Inkrafttretens des Rechtsanspruchs auf Validierung dringend geboten. Außerdem fehlt bisher eine zwingend erforderliche Validierungsverordnung des Bundes.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10857 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes - (BVaDiG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle RV hierzu]
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu]