Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Förderungsfähigkeit nach §2 Abs. 1 AFBG

Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien e. V. (R006671) am 01.05.2024

Beschreibung:
Nach §2 Abs.1 AFBG ist die Förderungsfähigkeit von Fortbildungsmaßnahmen auf Abschlüsse zu öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen beschränkt. Dies hat markante wettbewerbsbeschränkende Wirkungen, da damit kammereigene Anbieter (etwa der IHK oder der HWK) faktisch bevorzugt werden. Der VWA-Bundesverband setzt sich dafür ein, die Förderungsfähigkeitn auf gleichwertige Qualifikationen und Abschlüsse zu erweitern, um damit die bestehenden wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen zu beseitigen. Nach Satz 2 ist dies derzeit lediglich für "Fortbildungsabschlüsse nach den Weiterbildungsempfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft" möglich.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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