Regelungsvorhaben
Reservierungsmechanismus für Netzkapazität
Angegeben von:
Westfalen Weser Netz (R006649)
am
24.04.2024
Beschreibung:
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung mit Entschließung vom 10. November
2023 aufgefordert, innerhalb von drei Monaten eine Regelung vorzulegen, nach der „nach
Erteilung einer Netzanschlusszusage durch einen einheitlichen Rahmen zur verbindlichen
Reservierung von Netzkapazitäten für Erneuerbare-Energien-Anlagen ein höherer Grad an
Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen wird, wobei es möglich sein soll, nicht
genutzte Kapazitäten für weitere Netzanschlussanfragen wieder verfügbar zu machen“
- Energienetze [alle RV hierzu]