Regelungsvorhaben

Reservierungsmechanismus für Netzkapazität

Angegeben von:
Westfalen Weser Netz (R006649) am 24.04.2024

Beschreibung:
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung mit Entschließung vom 10. November 2023 aufgefordert, innerhalb von drei Monaten eine Regelung vorzulegen, nach der „nach Erteilung einer Netzanschlusszusage durch einen einheitlichen Rahmen zur verbindlichen Reservierung von Netzkapazitäten für Erneuerbare-Energien-Anlagen ein höherer Grad an Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen wird, wobei es möglich sein soll, nicht genutzte Kapazitäten für weitere Netzanschlussanfragen wieder verfügbar zu machen“

Betroffene Interessenbereiche (1)

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