Regelungsvorhaben
KHVVG - Ergänzung der personellen und sachlichen Ausstattung - §135e Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3
Angegeben von:
Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA (R000250)
am
23.04.2024
Beschreibung:
Die Leistungen der therapeutischen und medizintechnischen Berufe sind vollständig unberücksichtigt geblieben. Dabei sind diese Leistungen absolut notwendig für eine effektive und effiziente Versorgung der Patient/-innen. Der DVTA fordert daher, diese Berufsgruppen und deren sachliche Ausstattung bereits im Gesetz zu verankern (§135e Abs. 1 Nr. 3 - personelle Ausstattung / §135e Abs. 1 Nr. 2 - sachliche Ausstattung).
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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SG2409100008 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 26.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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