Regelungsvorhaben
Reform der Unfallflucht, aber ohne Abstufung zur Ordnungswidrigkeit
Aktiv vom 22.04.2024 bis 07.04.2025
Angegeben von:
Deutscher Verkehrsgerichtstag (R006314)
am
22.04.2024
Beschreibung:
Der Unfallflucht-Paragraf 142 StGB soll bei Wartepflicht und tätiger Reue praxistauglicher gestaltet werden, ohne allerdings die bisherige Strafbarkeit zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen-
- Strafrecht [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]