Regelungsvorhaben

Reform der Unfallflucht, aber ohne Abstufung zur Ordnungswidrigkeit

Aktiv vom 22.04.2024 bis 07.04.2025

Angegeben von:
Deutscher Verkehrsgerichtstag (R006314) am 22.04.2024

Beschreibung:
Der Unfallflucht-Paragraf 142 StGB soll bei Wartepflicht und tätiger Reue praxistauglicher gestaltet werden, ohne allerdings die bisherige Strafbarkeit zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen-

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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