Regelungsvorhaben

Einziehung von Täterfahrzeugen bei strafbaren Trunkenheitsfahrten

Aktiv vom 22.04.2024 bis 07.04.2025

Angegeben von:
Deutscher Verkehrsgerichtstag (R006314) am 22.04.2024

Beschreibung:
Es soll im StGB eine Einziehungsmöglichkeit für genutzte Fahrzeuge bei Trunkenheitsfahrten nach den §§ 315 c I Nr. 1a, 316 StGB eingeführt werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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