Regelungsvorhaben

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

Angegeben von:
Arbeitskreis Geschlechtsbasierte Rechte der Frau (R006006) am 21.04.2024

Beschreibung:
Wahrung der geschlechtsbasierten Rechte von Frauen und Mädchen, Erhalt von Lesbenräumen und Frauenräumen. Dieses Gesetz erlaubt es Männern, sich durch bloße Eintragung im Melderegister zur Frau zu erklären. Wenn zwischen Männern und Frauen nicht mehr unterschieden werden kann, kann es auch keine Beseitigung von Benachteiligungen von Frauen geben. Dieses Gesetz verunmöglicht Artikel 3 GG.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9049 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (20)

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