Regelungsvorhaben

Soil Monitoring Law, Verzicht auf eine europäische Regelung des Bodenschutzrechtes auf EU-Ebene

Angegeben von:
Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. (R000810) am 17.04.2024

Beschreibung:
Einführung eines europäischen Bodenschutzrechtes ist nicht erforderlich. Nationales Recht ist vorrangig und ausreichend.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern