Regelungsvorhaben
Neue Regelungen für den Einsatz von Horarkräfte (Selbständige) in der Weiterbildung
Angegeben von:
Weiterbildung Hessen e.V. (R006624)
am
16.04.2024
Beschreibung:
Die Deutsche Rentenversicherung stuft seit dem 1.1.2024 fast jede pädagogische Tätigkeit im Weiterbildungsbereich als unselbständige Arbeit ein. Dieser Wechsel in der Rechtsauffassung ermöglicht künftig keine Honorartätigkeit mehr in diesem Bereich. Der Gesetzgeber muss hier die Möglichkeiten schaffen, dass weiterhin Honorarkräfte in der Allgemeinen, Beruflichen und Politischen Weiterbildung eingesetzt werden können.
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu]