Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Landeskrankenhausgesetze

Angegeben von:
Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) (R004073) am 07.04.2024

Beschreibung:
Die Landeskrankenhausgesetze präzisieren die Regelungsvorhaben des SGB V im Hinblick auf die Versorgungs- und Behandlungsqualität. Im Hinblick auf die psychosoziale Versorgung, Beratung, Krisenintervention und Begleitung ist es bedeutsam, die entsprechenden Berufsgruppen im Behandlungprozess sowie innerhalb des Behanldungsteams systematisch einzubeziehen. Entsprechend sind Fachkräfte der Sozialen Arbeit in jedem Krankenhaus systematisch und regelhaft vorzuhalten. Entsprechend sind die Landeskrankenhausgesetze so zu gestalten, dass als qualifikatorische Mindesvoraussetzung Sozialarb eiter*innen/Sozialpädagog*innen benannt werden. Dies ist derzeit noch nicht sichergestellt.

Betroffene Interessenbereiche (3)

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