Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung

Angegeben von:
Too Good To Go (R001106) am 04.04.2024

Beschreibung:
Too Good To Go setzt sich für die bessere Regulierung von Lebensmittelverschwendung ein. Hierzu gehören eine öffentliche Berichtspflicht von Lebensmittelabfällen für Unternehmen; rechtsverbindliche nationale Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung; die rechtsverbindliche Umsetzung der Food Waste Hierarchie; das Verbot, genießbare Lebensmittel zu vernichten; steuerliche Anreize um die Weitergabe von überschüssigen genusstauglichen Lebensmitteln zu fördern; die Anpassung der Haftungsregelung um Sozialorganisationen von der Haftung für Produktmängel zu befreien; der verpflichtende Verkauf von unschönem Obst und Gemüse; eine Take Away Option von überschüssigen Lebensmitteln für die Außer-Haus-Verpflegung und die Aufnahme von Lebensmittelverschwendung in Bildungspläne.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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