Regelungsvorhaben

Finanzierung der ambulanten Praxispartner bei der Ausbildung

Angegeben von:
Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA (R000250) am 28.03.2024

Beschreibung:
Medizinische Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Arztpraxen, medizinische Versorgungszentren oder andere ambulante Gesundheitseinrichtungen, spielen eine entscheidende Rolle bei der praxisnahen Ausbildung angehender MT. Hierzu werden sogenannte Kooperationsvereinbarungen zwischen den Schulen und den Einrichtungen nach § 76 MTBG geschlossen. Für die Ausbildung fallen an den Schulen Kosten an. Für diese Kosten besteht im stationären Bereich durch die Regelungen des § 17 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) eine Möglichkeit zur Refinanzierung. Für den ambulanten Bereich besteht bisher keine bundeseinheitliche Möglichkeit der Refinanzierung. Dies hat zur Folge, dass ambulante Praxispartner keine oder weniger Ausbildungsplätze anbieten.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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