Regelungsvorhaben

Bürokratieentlastung - Statistiken

Angegeben von:
Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk (R000632) am 21.03.2024

Beschreibung:
Zahlreiche Betriebe werden zur Abgabe von jährlichen oder quartalsweisen Statistiken aufgefordert. Entweder durch das Bundesamt oder die Landesämter für Statistik. Problem ist, dass man, wenn man als Betrieb einmal für eine Statistik ausgewählt wurde, diese künftig immer wieder abgeben muss. Hier muss es eine Entlastung der Betriebe geben. Wer einmal eine statistische Erhebung erhalten und ausgefüllt hat, muss danach mindestens 3 Jahre von der Abgabe befreit sein. Hier müssen dann andere Betriebe herangezogen werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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