Regelungsvorhaben
Wiedereinführung des verminderten Mehrwertsteuersatzes für gastronomische Leistungen
Aktiv vom 21.03.2024 bis 17.06.2025
Angegeben von:
Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk (R000632)
am
21.03.2024
Beschreibung:
Das nicht eingehaltene politische Versprechen der Bundesregierung zur Entfristung des verminderten Mehrwertsteuersatzes für gastronomische Leistungen ist ein Schlag ins Kontor kleiner Betriebe. Diese Regelungen treffen auch das Metzgerhandwerk in den Bereichen Imbiss, Catering und Gemeinschaftsverpflegung (Schulverpflegung, Krankenhäuser, Seniorenheime usw.). Es wird gefordert, den verminderten Steuersatz für gastronomische Leistungen wieder einzuführen.
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]