Regelungsvorhaben
Behandlung erneuerbarer Kraftstoffe in der CO2-Komponente der Lkw-Maut
Angegeben von:
Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) (R000053)
am
21.03.2024
Beschreibung:
Da erneuerbare Kraftstoffe aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben nicht für die CO2-Komponente der Lkw-Maut berücksichtigt werden können, sollte die Bundesregierung alternative Anreize zum Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe im Schwerlaststraßenverkehr setzen bzw. auf eine Änderung des EU-Rechtsrahmens hinarbeiten.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8092 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]