Regelungsvorhaben

Behandlung erneuerbarer Kraftstoffe in der CO2-Komponente der Lkw-Maut

Angegeben von:
Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) (R000053) am 21.03.2024

Beschreibung:
Da erneuerbare Kraftstoffe aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben nicht für die CO2-Komponente der Lkw-Maut berücksichtigt werden können, sollte die Bundesregierung alternative Anreize zum Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe im Schwerlaststraßenverkehr setzen bzw. auf eine Änderung des EU-Rechtsrahmens hinarbeiten.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/8092 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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