Regelungsvorhaben
Verbesserung bzw. mindestens Beibehaltung der Vergütungsbedingungen sowie sonstige kommerzielle/operative Bedingungen für EETS- Anbieter
Angegeben von:
Toll4Europe GmbH (R001366)
am
20.03.2024
Beschreibung:
Die dritte Verordnung zur Änderung der LKW-Maut-Verordnung dient insbes. dem Zweck der Einführung einer App (sog Toll Now App) zugunsten des nationalen Betreibers Toll Collect einzuführen. Den EETS Anbietern ist die (Mit-)Nutzung der App aktuell nicht gestattet. Der EETS Anbieter muss seinen Dienst über eine OBU anbieten. Im Vertrag über die Durchführung des EETS auf Bundesfernstraßen im Geltungsbereich des Bundesfernstraßenmautgesetzes (EETS- Zulassungsvertrag), BAnz AT 29.20.2021 V2, § 20, wird zudem die Vergütung für EETS-Anbieter geregelt, die regelmäßig zu Ungunsten der EETS Anbieter angepasst wurde/wird. Die Interessensvertretung dient dazu, die dadurch entstehenden unangemessenen Marktbedingungen zu verbessern, damit ein auskömmliches Wirtschaften für EETS-Anbieter möglich ist.
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Referentenentwurf:
Dritte Verordnung zur Änderung der Lkw-Maut-Verordnung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 20.11.2025 Federführendes Ministerium: BMV [alle RV hierzu]
- Güterverkehr [alle RV hierzu]