Regelungsvorhaben

Verbesserung bzw. mindestens Beibehaltung der Vergütungsbedingungen für EETS- Anbieter

Angegeben von:
Toll4Europe GmbH (R001366) am 20.03.2024

Beschreibung:
Im Vertrag über die Durchführung des europäischen elektronischen Mautdienstes auf Bundesfernstraßen im Geltungsbereich des Bundesfernstraßenmautgesetzes (EETS- Zulassungsvertrag), BAnz AT 29.20.2021 V2, § 20, wird die Vergütung für EETS-Anbieter geregelt. Der Verordnungsgeber passte sowohl in der Vergangenheit als auch gegenwärtig diese Bedingungen regelmäßig zum Nachteil der EETS-Anbieter an. Die Interessensvertretung dient dazu, die dadurch entstehenden unangemessenen Marktbedingungen zu verbessern, damit ein auskömmliches Wirtschaften für EETS-Anbieter überhaupt möglich ist.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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