Regelungsvorhaben
Einführung der Textform für Arbeits- und Mietverträge sowie Lieferscheine
Angegeben von:
Bundesverband Deutsche Startups e.V. (R002111)
am
14.03.2024
Beschreibung:
Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG-IV) soll die Textform als Nachweis der wesentlichen Bestandteile des Arbeitsvertrages ausreichend sein (§ 2 NachweisG). Auch im Mietrecht soll eine Entlastung angestrebt werde, indem der Verweis auf § 550 BGB in § 578 BGB gestrichen wird. Dies würde das aufwendige IDNow-Verfahren überflüssig machen. Im Handelsrecht ist seit April 2022 der elektronische CMR-Frachtbrief (e-CMR) in Deutschland für internationale Transporte zulässig, jedoch fehlt eine Regelung für den innerdeutschen Transport. Die Bundesregierung sollte daher § 408 III HGB nutzen, um den digitalen Frachtbrief zu ermöglichen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJ): Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJ): Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Vorgang)
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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