Regelungsvorhaben

Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

Angegeben von:
Weiterbildung Hamburg e. V. (R001269) am 11.03.2024

Beschreibung:
Festschreibung des AEZ auf 100 Prozent, Wegfall der AZAV-Zulassung für neue/weitere Standorte. Förderhöhen für Qualifizierung und AEZ vereinfachen, Wegfall der zusätzlichen AZAV-Zulassungen für bereits zugelassene Maßnahmen und Standorte bei der Beschäftigtenqualifizierung an temporären Orten, Reduzierung des Qualifizierungsumfanges von 120 auf 80 Unterrichtseinheiten, Änderung der Regelung Teilnahme Arbeitnehmer in den letzten 1,5 (bisher vier) Jahren vor Antragsstellung an geförderter beruflicher Weiterbildung, Wegfall der AZAV-Zulassung für Maßnahmen der Beschäftigtenqualifizierung.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/6518 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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