Regelungsvorhaben

Geplante Neuregelung des Sicherheitsgewerbegesetzes.

Angegeben von:
isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft (R000099) am 08.03.2024

Beschreibung:
Im aktuellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Sicherheitsgewerbegesetzes wird beinah alles an Dienstleistungen im Umfeld von Veranstaltungen als sicherheitsrelevante Bewachung bezeichnet. Somit müsste die Rentnerin, die an der Garderobe des Theaters sitzt, die Person für Platzanweisung im Kino oder auch die Person, die auf einem Festival die PKW in den Parkplatz einweist eine Unterweisung und Prüfung nach §34a ablegen. Das zielt zu hoch. Es dringend erforderlich, dass die Konkretisierung des Bergiffs Bewachungstätigkeit und die Abgrenzung zwischen Ordnern und Sicherheitspersonal bei Veranstaltungen im Gesetzentwurf aufgenommen wird. Zudem fehlt den für Ausbildung und Prüfung zuständigen IHK die Kapazität entsprechend viele Prüfungen abzunehmen. Das würde jahrzehnte in Anspruch nehmen.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (5)

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