Regelungsvorhaben
Geplante Neuregelung des Sicherheitsgewerbegesetzes.
Angegeben von:
isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft (R000099)
am
08.03.2024
Beschreibung:
Im aktuellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Sicherheitsgewerbegesetzes wird beinah alles an Dienstleistungen im Umfeld von Veranstaltungen als sicherheitsrelevante Bewachung bezeichnet. Somit müsste die Rentnerin, die an der Garderobe des Theaters sitzt, die Person für Platzanweisung im Kino oder auch die Person, die auf einem Festival die PKW in den Parkplatz einweist eine Unterweisung und Prüfung nach §34a ablegen. Das zielt zu hoch.
Es dringend erforderlich, dass die Konkretisierung des Bergiffs Bewachungstätigkeit und die Abgrenzung zwischen Ordnern und Sicherheitspersonal bei Veranstaltungen im Gesetzentwurf aufgenommen wird.
Zudem fehlt den für Ausbildung und Prüfung zuständigen IHK die Kapazität entsprechend viele Prüfungen abzunehmen. Das würde jahrzehnte in Anspruch nehmen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 31.07.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Kultur [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
- Selbständigkeit; Soloselbständige; Veranstaltungswirtschaft