Regelungsvorhaben

Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens gem. §7a SGB IV

Angegeben von:
isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft (R000099) am 08.03.2024

Beschreibung:
Wir setzen uns für die Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens §7a SGB IV ein, um Rechtssicherheit in der Beauftragung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Gesellschafter-Geschäftsführer GmbH ohne Angestellte zu erreichen. Die aktuell geltende Einzelfallbetrachtung stellt für Auftraggebende eine hohe Unsicherheit und ein kaum kalkulierbares Risiko dar. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass eine Beauftragung als scheinselbständig eingestuft wird, muss ein Auftraggebender mit Nachzahlungen und Strafen rechnen. Dies hat zur Folge, dass Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Ein-Personen-GmbH aus reiner Vorsicht zunehmend nicht mehr beauftragt werden. Das darf nicht die Wirkung von Sozialgesetzgebung sein. Dies schadet der Wirtschaft und der Innovationskraft.

Betroffene Interessenbereiche (3)

  • Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
  • Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
  • Selbständigkeit; Soloselbständige; Veranstaltungswirtschaft

Betroffene Bundesgesetze (1)

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